Reiseinformationen Kanada
Einreise
Für Deutsche, Schweizer und österreichische Staatsbürger ist ein gültiger Reisepass allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (sollte jedoch noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein, weil das einige Fluggesellschaften verlangen).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (möglichst mit Bild) oder Eintragung im elterlichen Reisepass oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Mitreisende visumpflichtige Kinder ab 18 Jahren müssen jeweils einen eigenen Visumantrag stellen.
Achtung: Personen unter 18 Jahren, die alleine oder mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten oder einer anderen Person reisen, sollten eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils/Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie ihrer Geburtsurkunde einreichen. Der mitreisende Elternteil sollte Dokumente vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass es sich um ihr eigenes Kind handelt.
Geld
Währung 1 Kanadischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: Can$, CAD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 Can$. Münzen in den Nennbeträgen 2 und 1 Can$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent.
Geldwechsel Geld kann bei Banken, bei offiziell anerkannten Geldinstituten und in Wechselstuben umgetauscht werden. Geschäfte, Hotels und Restaurants tauschen zwar auch Geld, jedoch gewöhnlich zu einem schlechteren Kurs als Geldinstitute.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard Mit ec-/Maestro-Karte und Pin-Nummer kann Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Um in Kanada Geld am Automaten abheben zu können, muss die Karte ein Interac-Symbol tragen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Geldautomaten befinden sich bei Banken und an vielen anderen Stellen in Städten und auf Flughäfen.
Kreditkarten Internationale Kreditkarten wie American Express, Diners Club, MasterCard und Visa werden in Kanada fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks Reiseschecks in kanadischen Dollars werden überall angenommen.
Öffnungszeiten der Banken Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Netzspannung 110 V/120 V, 60 Hz. Zweipolige Flachstecker. Adapter sind erforderlich.
Gesundheit:
Vorsichtsmaßnahmen Vor allem im Südosten von British Columbia besteht von April bis September das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis B kommt landesweit vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Derzeit gilt die Impfempfehlung gegen Meningokokken-Meningitis für Kinder und Jugendliche.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bitte erkundigen Sie sich weiterhin direkt beim Auswärtigen Amt:
www.auswaertigesamt.de
Gesundheitsvorsorge
Die medizinischen Einrichtungen sind ausgezeichnet. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Gesundheitsversorgung zumindest in den Provinzen Québec und Ontario entspricht allerdings bei weitem nicht dem deutschen Standard. Überlastung von Krankenhäusern und Ärzten und damit lange Wartezeiten bis zur Behandlung führen dazu, dass weder eine der deutschen adäquate Notfallversorgung noch eine durchgehende ärztliche Behandlung sichergestellt ist. Auch Privatpatienten sind hiervon betroffen. Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sollte in die abgelegenen nördlichen Landesteile mitgenommen werden. Der Notdienst ist unter der Telefonnummer »911« zu erreichen. Eine Reisekrankenversicherung bis zu 50.000 US$ Deckung ist absolut notwendig, da die Krankenhauskosten hoch sind (ab 1000-2000 US$ pro Tag; in manchen Provinzen 30% Zuschlag für Personen ohne ständigen Wohnsitz in Kanada).
Klima in Saskatchewan
Gemäßigtes Klima im Süden, kalte Winter im Norden. Im Sommer heiß und trocken mit viel Sonnenschein, im Winter fallen die Temperaturen oft unter den Gefrierpunkt. April bis Juni sind am regenreichsten.
Zollvorschriften:
Vorsicht bei exotischen Souvenirs!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln - Bitte informieren Sie sich!
Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 Can. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden.
Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Zollhinterlegung zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.
Lebensmittel
Zum eigenen Verzehr bestimmte Lebensmittel dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.) eingeführt werden, sofern die mitgeführten Mengen der Dauer und Art des Aufenthaltes angemessen sind. Um unnötige Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden, sollte nach Möglichkeit auf die Einfuhr von Lebensmitteln ganz verzichtet werden.
Fleisch und Fleischprodukte
Fleisch und Fleischprodukte dürfen aus Deutschland nur dann nach Kanada eingeführt werden, wenn sie in Dosen konserviert sind und das Konservierungsverfahren durch die Canadian Food Inspection Agency anerkannt ist. Tierprodukte und Fleisch, unabhängig von der Beförderungsart, unterliegen bei der Ankunft in Kanada einer strengen Überprüfung durch die Zollbehörde sowie das Landwirtschaftsministerium. Es wird empfohlen, sich vorab bei der Canadian Food Inspection Agency zu erkundigen.
Die Reisehinweise teilen wir gemäß der Informationen des Auswärtigen Amtes und unseres Kooperationspartners mit.
Wir können keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Informationen übernehmen. Abschließende und verbindliche Auskünfte können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate erteilen.
Bitte erkundigen Sie sich weiterhin direkt beim Auswärtigen Amt:
www.auswaertigesamt.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter N.N., außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort Ottawa
1 Waverley Street, Ottawa, Ontario K2P OT8.
Telefon (001 613) 232 11 01
Fax (001 613) 594 93 30
Postadresse
Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 379, Postal Station "A", Ottawa, Ontario K1N 8V4, Kanada.
Botschaft von Kanada
Leiter S.E. Herr Paul Dubois, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (12.10.2004)
Ort Berlin
PLZ 10117
Telefon 030-20 31 20
Fax 030-20 31 25 90
Postadresse
Leipziger Platz 17
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08.30 - 12.30 und 13.30 - 17.00 Uhr
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